SVI | Update CoronaVO Sport
27. 11. 2021
Liebe SV-Fans, bitte beachtet die neuen Regelungen!
Zuschauer*innen müssen in der sog. Alarmstufe II zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.
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